Die zuständige Behörde kann dem Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung die weitere Beschäftigung des Leiters, eines Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiters ganz oder für bestimmte Funktionen oder Tätigkeiten untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er die für seine Tätigkeit erforderliche Eignung nicht besitzt. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht, Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2008 - L 7 AL 6/07, LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 5570/06, LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 536/15, LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 2 R 536/15, LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2016 - L 6 AS 1200/13, Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I), Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III), Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI), Dritter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs (§§, Zweiter Titel - Grundsätze des Leistungsrechts (§§, Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner. 341 Entscheidungen zu § 48 SGB I in unserer Datenbank: Abzweigung von Geldleistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht - ... Arbeitslosengeld - Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - ... Arbeitslosengeld II - Abzweigung - Vorliegen eines Unterhaltstitels - keine ... Arbeitslosengeld II - Abzweigungsentscheidung - gesteigerte Unterhaltspflicht - ... Arbeitslosengeld II - Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - Vorliegen ... Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der ... Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - Arbeitslosengeld II - ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). 48 SGB X hier: Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 15.04.2004 – L 5 RJ 130/03 -. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 03.12.2020 BGBl. Barbara Rotter Leitsatz. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vom 20.11.2015 (BGBl. Auf § 48 SGB I verweisen folgende Vorschriften: Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs Grundsätze des Leistungsrechts § 49 (Auszahlung bei Unterbringung) § 54 (Pfändung) Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) Autor: Diehl Auszug: Allein der Umstand, dass ein Unterhaltsschuldner Bezieher von Sozialleistungen, Krankengeld, Übergangsgeld oder Rente ist, hindert nicht die zivilrechtliche Vollstreckung. § 48 Abs. Zweiter Titel. I S. 1254) (SGB 7) - Verletztengeld bei Wiedererkrankung Bei der Korrektur behördlicher Entscheidungen spielen insbesondere die Vorschriften zur Rücknahme nach § 45 SGB X und zur Aufhebung nach § 48 SGB X eine besondere Rolle. 2 SGB V bestimmt, dass ein neuer Anspruch nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums unter den weiter genannten Voraussetzungen besteht. Ein "Hinzutreten während der Arbeitsunfähigkeit" i.S. 3Für das Kindergeld gilt dies auch dann, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. I S. 2010), in Kraft getreten am 26.11.2015 Gesetzesbegründung verfügbar. § 48 sgb i Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (1) Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. § 48 sgb viii Tätigkeitsuntersagung Die zuständige Behörde kann dem Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung die weitere Beschäftigung des Leiters, eines Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiters ganz oder für bestimmte Funktionen oder Tätigkeiten untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er die für seine Tätigkeit erforderliche Eignung nicht besitzt. 48§ aufzuheben, wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse seinem nach Erlass geändert haben. 10 Nr. § 48 SGB I – Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Ist ein Verwaltungsakt von Anfang an rechtswidrig (hier Bewilligung der Pflegestufe 1bei nur 33 Minuten Grundpflege täglich), kann er von der Behördenicht unter Berufung auf § 48 SGB X zurückgenommen werden.. Tatbestand § 86a Abs 2 Nr 3 SGG. Kindergeld, Kinderzuschläge … § 54 SGB I bestimmt zwar, dass bestimmte zweckgebundene Leistungen unpfändbar sind, wie z.B. § 45 SGB X § 45 SGB X regelt die Rücknahme eines von Anfang an … 1.1 Anfängliche Unrichtigkeit nach § 45 SGB X Anfängliche Unrichtigkeit i.S. 1 S. 1 SGB V definiert die Begrenzung des Krankengeldes für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren. Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs. § 54 SGB I bestimmt zwar, dass bestimmte zweckgebundene Leistungen unpfändbar sind, wie z.B. Behördliche Entscheidungen können nach dem SGB X unter bestimmten Verfahrensrechtlichen Besonderheiten korrigiert werden. 5 Satz 2 ergibt, ausgezahlt werden. § 48 SGB I, Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht. Dezember 1988, BGBl. Der Beklagte erbrachte für das im Jahre 2001 geborene Kind des Klägers Unterhaltsvorschuss. 2 Kindergeld, … des § 45 SGB X bedeutet, dass ein Bescheid schon zum Zeitpunkt seines Zugangs unrichtig ist. § 48 - Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. Abzweigung von Geldleistungen (§ 48 SGB I) Allein der Umstand, dass ein Unterhaltsschuldner Bezieher von Sozialleistungen, Krankengeld, Übergangsgeld oder Rente ist, hindert nicht die zivilrechtliche Vollstreckung. § 48 SGB V Dauer des Krankengeldes (1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. (2) Absatz 1 Satz 1, 2 und 4 gilt entsprechend, wenn unter Berücksichtigung von Kindern, denen gegenüber der Leistungsberechtigte nicht kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist, Geldleistungen erbracht werden und der Leistungsberechtigte diese Kinder nicht unterhält. Bücher schnell und portofrei Kindergeld, Kinderzuschläge und vergleichbare Rentenbestandteile (Geldleistungen für Kinder) können an Kinder, die bei der Festsetzung der Geldleistungen berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrages, der sich bei entsprechender Anwendung des § 54 Abs. Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) – Allgemeiner Teil – Dritter Abschnitt. § 48 SGB I Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (1) 1Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen be-stimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber sei- Frohn, Der unmittelbare Zugriff auf Sozialleistungen an den Unterhaltspflichtigen nach § 48 SGB I, FamRZ 1996 S. 920. Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht also ein Anspruch – die … Der VA wird durch die eingetretene Änderung rechtswidrig. 20. § 48 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. :B 3 P 8/01 R. Zur Umdeutung eines Aufhebungsbescheids. (1) 1 Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. § 48 SGB 8 Tätigkeitsuntersagung. I S. 3015; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 12.06.2020 BGBl. Abzweigung von Geldleistungen (§ 48 SGB I) Lexikon des Unterhaltsrechts Stand: 13.02.2020. § 48 - Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (SGB I) Artikel I G. v. 11.12.1975 BGBl. § 48 SGB VI Waisenrente (1) Kinder haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn 1. sie noch einen Elternteil haben, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und . Abzweigung von Sozialleistungen (hier: Krankengeld) nach § 48 Abs. I S. 2477) (SGB 5) - Dauer des Krankengeldes § 48 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (1) Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 1-3) des Der Kläger erlitt Anfang 2007 einen schweren Unfall und lag seither im … § 264 Abs. § 48 SGB V Dauer des Krankengeldes - Sozialgesetzbuch (SGB) Art. 2 Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit I S. 1248 (1) Ist ein Leistungsberechtigter auf Grund richterlicher Anordnung länger als einen Kalendermonat in einer Anstalt oder Einrichtung untergebracht, sind laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, an die Unterhaltsberechtigten auszuzahlen, soweit der Leistungsberechtigte kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist und er oder die Unterhaltsberechtigten es … von § 48 I Satz 2 SGB V liegt vor, wenn zeitgleich mit dem Vorliegen oder Wiedervorliegen einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden ersten Erkrankung unabhängig von dieser Krankheit zugleich eine weitere Krankheit die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten bedingt (BSG, B 1 KR 27/04 R). 2Kindergeld, Kinderzuschläge und vergleichbare Rentenbestandteile (Geldleistungen für Kinder) können an Kinder, die bei der Festsetzung der Geldleistungen berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrages, der sich bei entsprechender Anwendung des § 54 Abs. § 48 Abs. I S. 2668 Geltung ab 01.01.1981; FNA: 860-10-1 Sozialgesetzbuch 60 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 483 Vorschriften zitiert. 546 Tage innerhalb einer Drei-Jahres-Blockfrist begrenzt. 2. der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. (1) Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Bei schriftlichen Bescheiden ist der maßgebliche Vergleichszeitpunkt der Zeitpunkt der Bekanntgabe im Sinne von § 37 SGB … Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. 66 (i.V.m. § 48 SGB I – Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (1) 1 Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. § 48 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (1) 1Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts Günther, Zur Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 638. (2) Absatz 1 Satz 1, 2 und 4 gilt entsprechend, wenn unter Berücksichtigung von Kindern, denen gegenüber der Leistungsberechtigte nicht kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist, Geldleistungen erbracht werden und der Leistungsberechtigte diese Kinder nicht unterhält. 1 S. 1 SGB I ggü. § 48 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. 4Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Ehegatten, dem Lebenspartner oder den Kindern Unterhalt gewährt. Sozialgesetzbuch mit Sozialgerichtsgesetz: SGB, 49., neu bearbeitete Auflage, 2020, Buch, Gesetzestext, 978-3-406-75278-0. Hilfe bei Krankheit § 48 SGB XII i.V.m. 45 v. Einem, Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 261, 642. Rz. Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Ehegatten, dem Lebenspartner oder den Kindern Unterhalt gewährt. BSG Urteil vom 11.4.2002, Az. (1) 1Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Für das Kindergeld gilt dies auch dann, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. Bei der Abzweigung nach § 48 SGB I von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich nicht um eine Herabsetzung oder Entziehung einer laufenden Leistung i.S.v. 1) handelt es sich um eine Folgeänderung aus der Zusammenfassung der verschiedenen Verweisungsvorschriften des SGB in § 37 SGB I.4 Die aktuelle Fassung des § 1 SGB X trat mit Wirkung vom 01.01.2001 durch Neubekanntmachung des SGB X vom 18.01.2001 in Kraft.5 Grundlage dafür war Art. Bei der Abzweigung nach § 48 SGB I von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich nicht um eine Herabsetzung oder Entziehung einer laufenden Leistung i.S.v. einem vermeintlich Unterhaltspflichtigen. § 48 SGB X Anwendung findet, ist mitunter schwierig. § 86a Abs 2 Nr 3 SGG. 5 Satz 2 ergibt, ausgezahlt werden. Nov. 2019 ... Der Anspruch auf Krankengeld ist nach § 48 SGB V auf maximal 78 Wochen bzw . § 48 SGB 1 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (1) Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. auf S. 48 (zu § 14 Nr. August 1996, BGBl. 2-7 SGB V Stand 10.2015 1 § 48 SGB XII Hilfe bei Krankheit (1) Um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, werden Leistungen zur Krankenbehandlung entsprechend dem Dritten Kapitel Fünften Abschnitt Ersten Titel des Fünften Buches erbracht. Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium. I.
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