Urteile zu § 74 SGB XII – Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu § 74 SGB XII LSG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, L 7 SO 81/15 vom 14.04.2016 1 des Grundgesetzes, § 133a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen, § 133b Übergangsregelung zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung, § 134 Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufe 6, § 135 Übergangsregelung aus Anlass des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes, § 136 Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019, § 136a Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020, § 137 Überleitung in Pflegegrade zum 1. können vielfältig sein. (ii) The Loan to Value ratio as applicable to any ordinary gold loan mandated by the Reserve Bank of India shall also apply to the Bonds issued under this Scheme. Die Vorschrift trat mit Art. § 70 SGB XI Beitragssatzstabilität (1) Die Pflegekassen stellen in den Verträgen mit den Leistungserbringern über Art, Umfang und Vergütung der Leistungen sicher, daß ihre Leistungsausgaben die Beitragseinnahmen nicht überschreiten (Grundsatz der Beitragssatzstabilität). Satz 2 gilt nicht, wenn durch die Leistungen die Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann. § 70 SGB XII, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Neuntes Kapitel – Hilfe in anderen Lebenslagen (1) 1 Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn weder sie selbst noch, falls sie mit anderen Haushaltsangehörigen zusammenleben, die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts [1. 11. (3) Personen im Sinne des Absatzes 1 sind die angemessenen Aufwendungen für eine haushaltsführende Person zu erstatten. § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (1) 1Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe vom 27. § 70 SGB XII – Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn weder sie selbst noch, falls sie mit anderen Haushaltsangehörigen zusammenleben, die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können … Hilfe in anderen Lebenslagen. Blindenhilfe (§ 72 SGB XII) 13. § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (1) Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn weder sie selbst noch, falls sie mit anderen Haushaltsangehörigen zusammenleben, die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Kapitel (§§ 70 - 74 SGB XII): Hilfe in anderen Lebenslagen. § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts § 70 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert (1) 1 Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn weder sie selbst noch, falls sie mit anderen Haushaltsangehörigen zusammenleben, die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. (4) Die Leistungen können auch durch Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen erbracht werden, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist. Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 – 74 SGB XII) Das Neunte Kapitel umfasst Leistungen wie z.B. Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 SGB XII Stand 10.2017 1. SGB XII Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) WfbM Werkstatt für behinderte Menschen Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Brehmstr. 7 G v. 9.10.2020 I 2075, § 5 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege, § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles, § 11 Beratung und Unterstützung, Aktivierung, § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen, § 15 Vorbeugende und nachgehende Leistungen, § 21 Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch, § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer, Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze, § 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze, § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen, § 27c Sonderregelung für den Lebensunterhalt, § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen, § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze, § 32 Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 32a Zeitliche Zuordnung und Zahlung von Beiträgen für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft, § 37a Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften, § 38 Darlehen bei vorübergehender Notlage, Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, § 43a Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung, § 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum, § 44c Erstattungsansprüche zwischen Trägern, § 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung, § 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung, § 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, § 62 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, § 64e Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, § 64i Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5, § 66a Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, § 77 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung, § 77a Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung, § 78 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung, § 79a Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen, § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen, Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel, § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze, § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze, § 89 Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf, § 92 Beschränkung des Einkommenseinsatzes auf die häusliche Ersparnis, § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen, § 101 Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel, § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten, § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen, Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe, § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung, § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie, § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts, § 114 Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften, § 115 Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, § 116 Beteiligung sozial erfahrener Dritter, § 119 Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes, Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel, § 121 Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel, § 124 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte, § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel, § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen, § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte, § 128h Datenübermittlung, Veröffentlichung, § 130 Übergangsregelung für ambulant Betreute, § 131 Übergangsregelung für die Statistik über Einnahmen und Ausgaben nach dem Vierten Kapitel, § 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland, § 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs. Ist neben oder anstelle der Weiterführung des Haushalts die Heranziehung einer besonderen Person zur Haushaltsführung erforderlich oder eine Beratung oder zeitweilige Entlastung der haushaltsführenden Person geboten, sind die angemessenen Kosten zu übernehmen. Altenhilfe (§ 71 SGB XII) 12. 5-7, 40239 Düsseldorf, www.bvkm.de 4 Vorbemerkung Dieses Merkblatt richtet sich speziell an Menschen … 1. Kommentar aus TVöD Office Professional. SGB XII § 9 2. 1 SGB XII für Schleswig-Holstein: Thüringen: 01.09.2005: Rahmenvertrag gemäß § 79 Abs. (i) The Gold Bonds issued under this Scheme may be used as collateral security for availing any loan. Rahmenvertrag nach § 79 Abs. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. SGB XII). 2 S. 3 Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die in Not geratene Menschen unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) einen Anspruch haben.Die Ursachen derartiger Notlagen (z.B. Jung, SGB XII § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts. Satz 2 gilt nicht, wenn durch die Leistungen die Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann. 1 SGB XII 1 SGB XII für den Freistaat Sachsen: Sachsen-Anhalt: 27.08.2007: Rahmenvertrag gemäß § 79 Abs. Referenzgesetz bleibt das SGB XII für die Ermittlung der Regelbedarfe und Regelsätze. Geschäftsführung ohne Auftrag von den Zugleich wur… Hilfe zur Weiterführung des Haushalts. Schrifttum:Deutscher Verein,Reform der Sozialhilfe-Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins, NDV 2002, 73;Giese,Zur Geltung und Anwendung des § 3 Abs. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe. § 70 SGB XII § 70 SGB XII. I S. 3022) zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB Leistungen der Sozialhilfe (3)Auf Wunsch der Leistungsberechtigten sollen sie in einer Einrichtung untergebracht werden, in der sie durch Geistliche ihres Bekenntnisses betreut werden können. SGB XII, ISBN 3406752675, ISBN-13 9783406752674, Brand New, Free shipping in the US Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. Kap. Sind ihnen Beerdigungskosten durch ihre Beauftragung einer Bestattung entstanden, oder hat ein Bestatter die Beerdigung durchgeführt und sind ihm dafür Auslagen entstanden, kann dieser im Weg der sog. Mit dem SGB II existieren nun zwei gleichwertige Sicherungssysteme für die Grundsiche-rung. § 74 SGB XII Stand 04.2018 6 SGB XII. Es können auch angemessene Beihilfen geleistet sowie Beiträge der haushaltsführenden Person für eine angemessene Alterssicherung übernommen werden, wenn diese nicht anderweitig sichergestellt ist. Such loans could be granted by marking lien on SGB appropriately. Hilfe in anderen Lebenslagen (§ 70 - § 74) § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts § 71 Altenhilfe § 72 Blindenhilfe § 73 Hilfe in sonstigen Lebenslagen § 74 Bestattungskosten 0 Rechtsentwicklung Rz. Hintergrund der Neuordnung der Sozialhilfe mit Wirkung vom 1. In Kapitel sieben des SGB XII, § 61 bis § 66 S, sind die Leistungen und Voraussetzungen de… Kapitel (§§ 82 - 96 SGB XII): Einsatz des Einkommens und des Vermögens 13. Januar 2017, § 138 Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten Pflegestärkungsgesetzes, § 139 Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020, § 140 Übergangsregelung zur Verhinderung einer Zahlungslücke, § 141 Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, § 142 Übergangsregelung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, Anlage (zu § 34)Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro. 9. Die Leistungen sollen in der Regel nur vorübergehend erbracht werden. The 70 percent improvement was primarily driven by income expansion of $3.4 million in the Delta Group segment year-over-year. Dezember 2003, BGBl. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. 120. Die Leistungen sollen in der Regel nur vorübergehend erbracht werden. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 SGB XII verweisen. Mit dem Stand 1.1.2020 ist das BTHG nun umgesetzt. interne Verweise § 8 SGB XII Leistungen (vom 01.01.2020) Zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML und PDF Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH. § 70 SGB XII – Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (1) 1 Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn weder sie selbst noch, falls sie mit anderen Haushaltsangehörigen zusammenleben, die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. 1 SGB XII für das Land Sachsen-Anhalt: Schleswig-Holstein: 01.01.2008: Landesrahmenvertrag § 79 Abs. Neuntes Kapitel. 1. 2003 I S. 2954) wurde für diesen Personenkreis die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eingeführt. (2) Die Leistungen umfassen die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. I S. 3022) - Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 6 … Rechtsprechung zu § 70 SGB XII. 2.1.2 Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nach § 70 SGB XII Zum Kreis der Berechtigten gehören Personen, die die Weiterführung des Haushaltes nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können (§§ 85 und 90 ff. Wer auf welche Art von Sozialleistung Anspruch hat, ist abhängig von vier Faktoren: Ältere und dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen in Form von Grundsicherung im Alter. (2) Die Leistungen umfassen die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. (1) Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn weder sie selbst noch, falls sie mit anderen Haushaltsangehörigen zusammenleben, die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Dezember 2003. Paragraf 70. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – Neuntes Kapitel. § 70 SGB XII Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (1) Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn weder sie selbst noch, falls sie mit anderen Haushaltsangehörigen zusammenleben, die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Dezember 2003 (BGBl. die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 70), die Altenhilfe (§ 71), Blindenhilfe (§ 72), Bestattungskosten (§ 74) und enthält als Auffangtatbestand die Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII). 78 Entscheidungen zu § 70 SGB XII in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: SG Darmstadt, 02.01.2018 - S 17 SO 103/17. Januar 2005 waren die sogenannten Hartz-Reformen, aufgrund derer die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige bedürftige Betroffene zusammengeführt wurden. Net income for the quarter was $5.0 million, or $0.71 per diluted share, compared to $3.5 million, or $0.50 per diluted share, in the prior-year period. Auszug SGB XII Inhaltsübersicht 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – (SGB XII) (Auszug) Vom 27. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 70 SGB XII) 11. (3) Personen im Sinne des Absatzes 1 sind die angemessenen Aufwendungen für eine haushaltsführende Person zu erstatten. Es können auch angemessene Beihilfen geleistet sowie Beiträge der haushaltsführenden Person für eine angemessene Alterssicherung übernommen werden, wenn diese nicht anderweitig sichergestellt ist. I S. 3022, 2004 S. 3305) Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze vom 9. (1) Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn weder sie selbst noch, falls sie mit anderen Haushaltsangehörigen zusammenleben, die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, zu geringes Renteneinkommen etc.) SGB XII – weitere Regelungen 3 Abs. ‎Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. Dr. Manuela Müller. Januar 2017] 1 § 70. § 70 SGB XII – Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (1) 1 Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn weder sie selbst noch, falls sie mit anderen Haushaltsangehörigen zusammenleben, die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Dezember 2003, BGBl. SGB XII und zum SGB II gewesen. Stand: Zuletzt geändert durch Art. § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts § 71 Altenhilfe § 72 Blindenhilfe § 73 Hilfe in sonstigen Lebenslagen § 74 Bestattungskosten Rechtsprechung zu § 71 SGB XII 44 Entscheidungen zu § 71 SGB XII in unserer Datenbank: Im Kapitel Vier des SGB XII, § 41 bis § 52, sind Bedingungen und Leistungen zusammengefasst. Damit hatte das Sozialhilferecht die alleinige Letztverantwortung für die Sicherung des Existenzminimums verloren. Der ›Schellhorn‹ kommentiert das SGB XII, die Sozialhilfe, welches sich im Moment in einer Phase großer Neustrukturierung vor allem durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) befindet. (4) Die Leistungen können auch durch Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen erbracht werden, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist. Ist neben oder anstelle der Weiterführung des Haushalts die Heranziehung einer besonderen Person zur Haushaltsführung erforderlich oder eine Beratung oder zeitweilige Entlastung der haushaltsführenden Person geboten, sind die angemessenen Kosten zu übernehmen. Dezember 2003 (BGBl.